AGB

BTLEvents e.U / Hardkick Festival & Halbzeit! 2025‍

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „BTLEvents e.U“, nachstehend „BTLEvents“ genannt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen. Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von BTLEvents. BTLEvents als „Auftragnehmer“ oder aus „Auftraggeber“ bezieht sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Auftraggebern oder Auftragnehmern. Als Besucher gilt jeder Gast bei einer Veranstaltung von BTLEvents.

Besucher

Siehe Hausordnung

BTLEvents als Auftraggeber‍

Lieferantenvereinbarung zwischen der BTLEvents und „Vertragspartner“

Höhe / Menge der bestellten Ware

Es wird festgehalten, dass sich die Höhe bzw. Menge der bestellten Ware ausschließlich auf genanntes schriftliches Angebot bezieht. Sollten sich die Forderungen ändern, bedürfen diese ausdrücklich der Schriftform. Aus Aufträgen, welche von einem Dritten erteilt werden, kann kein Anspruch gegen BTLEvents geltend gemacht werden.

Anlieferung / Abladung

Von BTLEvents wird zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur Verfügung gestellt. Weiters wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Hospitality

Dem Vertragspartner wird keine kostenlose Verpflegung, Unterkunft oder Transportmittel zur adäquaten An- und Abfahrt zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner kümmert sich eigenständig um die notwendigen Transportmittel. Weiters stellt BTLEvents keine Aufenthaltsräume, Büros oder Sonstiges für den Vertragspartner oder Mitarbeiter zur Verfügung. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Verladung

Jegliche Lieferung darf erst nach Autorisierung am dafür vorgesehenen Ort abgeladen werden. Die zuständige Person zur Autorisierung wird spätestens am Erfüllungsort bekanntgegeben. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte die Lieferung an einem nicht autorisierten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten BTLEvents daraus Kosten erwachsen, werden diese zuzüglich einer Aufwandsgebühr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eine Abreise der Lieferung erfolgt ausschließlich durch die Genehmigung einer autorisierten Person und nach einer gemeinsamen Begutachtung der Ware, sowie unterschriebenem Übernahme-Protokoll. Alle Mängel, die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im Übernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abreise der Lieferung ohne autorisierte Person durchgeführt oder kein Übernahme-Protokoll ausgefüllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren.

Schäden

BTLEvents übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. Ausdrücklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. Für alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch für Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet für alle Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbei geführt. Eine Haftung von BTLEvents gegenüber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführte Schäden. Verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden.

Zahlungsziel

Als Zahlungsziel gilt ausschließlich das im Vertrag genannte Ziel. Abweichungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

Vorteile durch Dritter Seite

Wurde der Lieferant von einem Dritten empfohlen oder vermittelt, sodass der Lieferant und oder der Dritte, einen unzulässigen Vorteil erlangen, gebührt dem Lieferanten weder ein direktes noch ein indirektes Entgelt.

Lagerung Equipment/ Aufenthalt

Der Vertragspartner muss jegliche Gegenstände sowie Equipment nach der Erfüllung vom Veranstaltungsort entfernen. Sollten sich Gegenstände/Equipment oder Sonstiges nach Erfüllung am Erfüllungsort befinden bzw. im nahen Umkreis zwischengelagert werden, müssen diese entfernt werden. Alle entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, zuzüglich einem Aufwandszuschlag.

Mitarbeiteranmeldung / Eignung / arbeitsrechtliche Bestimmungen

Der Vertragspartner hat alle seine Mitarbeiter rechtmäßig nach aktueller österreichischer Gesetzeslage anzumelden. Weiters sind alle Mitarbeiter nach den in Österreich geltenden Mindestlöhnen zu bezahlen. Eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung– konkreter das Dokument A1 bzw. E101 ist spätestens vor Arbeitsantritt an jobs@revolutionevent.com senden und zusätzlich in analoger Form am Erfüllungsort unaufgefordert vor Arbeitsantritt abzugeben. Der Vertragspartner beschäftigt zur Erfüllung nur Mitarbeiter, welche die erforderliche Eignung bzw. Befähigungsnachweise jeglicher Art (Führerschein o.ä.) besitzen. Sämtliche in Österreich anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.

Aufträge im Namen von BTLEvents

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte im Namen von BTLEvents zu beauftragen oder Leistungen im Namen von BTLEvents  in Anspruch zu nehmen.

Nebenabsprachen

Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich im Einvernehmen beider vereinbart werden.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist BTLEvents nie haftbar zu machen.

Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Ried im Innkreis. Das UN-Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.