Hausordnung

BTLEvents e.U / Hardkick Festival & Halbzeit! 2025

Am gesamten Veranstaltungsgelände gilt die folgende Hausordnung, sowie die Hausordnung der MESSE RIED GmbH (Stand Jänner 2024).

Bei möglichen Abweichungen zwischen den beiden Hausordnungen (zB. Mindestalter / Aufenthalt Jugendlicher), ist die Hausordnung des Veranstalters anzuwenden.

 

Haftung

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.

 

Ausweis

Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Alle anderen Ausweise werden nicht akzeptiert!

Tiere

Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden. Ausgenommen Blindenhunde, sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden.

 

Sicherheitsanweisungen & Platzordnung

Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage bzw. Videowände Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind Besucher:innen verpflichtet, auf Anweisung des Ordnerdienstes oder der Polizei oder der Feuerwehr oder der Beschallungsanlage bzw. Videowände andere Bereiche als jene, in denen sich die jeweiligen Besucher:innen gerade aufhalten, einzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters (Starkregen, Sturm, Blitzschlag) alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten oder Zelten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.

 

Gewalt

Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Absage / Programmänderungen

Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Servicegebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

 

Bild und Tonaufnahmen

Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Festivals dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Festivals dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art.. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter hello@btlevents.at widersprechen.

Alle Eingänge vom Festival werden Videoüberwacht.

Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.

Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an Hardkick & oder Halbzeit! 2025 übermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird BTLEvents e.U eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrücklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.

 

Lautstärke/Gehörschutz

Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung überschreitet 93 dB und kann das Gehör gefährden. Das Tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühnenbereiche, wird dringend empfohlen. Gratisgehörschutz gibt es beim Service Center am Gelände.

 

Mitgebrachte Gegenstände

Eine genaue Auflistung der untersagten Gegenstände ist unter Messeordnung_2024_Website.pdf beim Punkt “Untersagte Gegenstände” zu finden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.

Verwahrung von Gegenständen

Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgegeben werden, sofern diese bei der Veranstaltung angeboten werden. Bei Abgabe an anderen Stellen wie, z.B. Verstecken am Veranstaltungsgelände, Verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Durch entgeltliche Abgabe der Jacke in der Garderobe entsteht ein Verwahrungsvertrag. Das bedeutet Mit der Abgabe deines Kleidungsstückes stimmst du zu, dass du selbst für Verlust oder Schaden haftest, dir das Risiko bekannt ist und du nur für den Service das Kleidungstück in der Garderobe aufzuhängen zahlst, einzige Ausnahme wo wir die Haftung übernehmen, ist, wenn wir vorsätzlich grob fahrlässig im Sinne des §6 Abs. 1 Z9 KSchuG.

Der Veranstalter haftet nicht für den Inhalt der abgegebenen Gegenstände, zB Inhalt der Jackentaschen, Inhalt im Rucksack

Taschenkontrolle

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, vor Betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.

 

Starke Alkoholisierung / Drogeneinfluss

Stark alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.

Mindestalter

Das Mindestalter beim allen BTLEvents Veranstaltungen liegt bei 16 Jahren. Auch eine Mitnahme einer älteren Begleitperson oder eines Erlaubnisschreibens der Eltern ändert nichts an den Altersgrenzen.

Jugendschutzgesetz

Es gilt am gesamten Gelände das Salzburger Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung.

Schuhwerk

Es wird dringend empfohlen festes Schuhwerk mit einer festen und stabilen Sohle mit ausreichend Trittfestigkeit am gesamten Veranstaltungsgelände zu tragen.

Beklettern von Bauwerken

Das Beklettern von Bauwerken aller Art ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.

Parkplatz

Das Schlafen am Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.

Am Parkplatz gilt die StVO.

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken.

Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt. Weiters haftet der Veranstalter nicht für etwaige steckengebliebenen Fahrzeuge.

Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen, der Parkplatz wird nicht bewacht- es handelt sich um einen Mietvertrag für das vorübergehende Parken eines KFZ. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Ein- und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen.

Müll

Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehenen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen.

Bezahlen am Gelände

Am gesamten Festivalgelände kann ausschließlich über ein digitales Prepaid Zahlungssystem bezahlt werden. Das nicht verbrauchte Restguthaben kann nach dem Event innerhalb von 1 Jahren online per Überweisung ausgezahlt werden.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Hausordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Polizei eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.